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   LG Frankfurt/Main, 16.11.2020 - 2-03 O 306/19   

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https://dejure.org/2020,42235
LG Frankfurt/Main, 16.11.2020 - 2-03 O 306/19 (https://dejure.org/2020,42235)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 16.11.2020 - 2-03 O 306/19 (https://dejure.org/2020,42235)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 16. November 2020 - 2-03 O 306/19 (https://dejure.org/2020,42235)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hessen

    § 890 ZPO, § 823 BGB, § 1004 BGB, Artikel 1 GG, Artikel 2 GG, § 22 KUG, § 23 KUG
    Zur kerngleichen Verletzung eines Unterlassungstenors mit Bezug zum Schutz des postmortalen Persönlichkeitsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.12.2018 - VI ZR 128/18

    Entkräftung einer durch eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 16.11.2020 - 3 O 306/19
    Bei rechtswidrigen Eingriffen in die Privatsphäre durch wahre Tatsachenbehauptungen findet eine Anwendung der "Kerntheorie" dergestalt Anwendung, dass sich ein gerichtliches Unterlassungsgebot nicht auf Äußerungen mit anderem, geringeren Informationsgehalt und geringerer Intensität des Eingriffs erstreckt (BGH NJW 2019, 1142).

    Der BGH hatte in jenem Verfahren geprüft, ob das Verbot einer identifizierenden Berichterstattung über ein Treffen der dortigen Klägerin, das vom Schutz der Privatsphäre umfasst war, in Anwendung der Kerntheorie auch eine Berichterstattung über das Treffen ohne die Identifizierung des Betroffenen erfassen würde (BGH NJW 2019, 1142 Rn. 17).

    Dies gelte auch dann, wenn im Ergebnis eine unzulässige Berichterstattung aufgrund eines weiterhin vorhandenen Eingriffs in die Privatsphäre vorliegen würde (BGH NJW 2019, 1142 Rn. 20).

    Unabhängig von der Frage, ob die Mutter der Gläubigerin aufgrund des Erfordernisses, die in Bezug genommene Quelle selbst aufzufinden und zu lesen, überhaupt noch erkennbar ist, stellt die von der Schuldnerin gewählte Form jedenfalls einen deutlich reduzierten Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Mutter der Gläubigerin dar (vgl. BGH NJW 2019, 1142 Rn. 17, 20), so dass diese Handlung vom Tenor des Urteils der Kammer nicht mehr umfasst ist.

  • BVerfG, 09.07.1997 - 1 BvR 730/97

    Kammerentscheidung betreffend öffentliche Äußerungen über "Reemtsma-Entführung"

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 16.11.2020 - 3 O 306/19
    Das BVerfG spricht davon, dass "etwaige Abweichungen den Äußerungskern unberührt lassen" (BVerfG, Beschl. v. 09.07.1997 - 1 BvR 730/97, BeckRS 1997, 9994 Rn. 12).

    Weiter kann aber zu berücksichtigen sein, dass demjenigen, bei dem eine gerichtlich bindende Verletzungshandlung festgestellt worden ist, eine Zurückhaltung bei künftiger Berichterstattung abverlangt werden kann (BVerfG, Beschl. v. 09.07.1997 - 1 BvR 730/97, BeckRS 1997, 9994 Rn. 13; zu allem auch LG Frankfurt a.M., Beschl. v. 28.10.2019 - 2-03 O 152/19, NJW-RR 2020, 289).

  • KG, 28.09.2007 - 9 W 115/07

    Ordnungsgeld; Unterlassungstitel: Verstoß gegen einen Unterlassungstitel bei

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 16.11.2020 - 3 O 306/19
    Gehen deshalb zwei Berichterstattungen auf denselben Anlass zurück, stehen Abweichungen bei der Formulierung der einzelnen, zur Identifizierung geeigneten Merkmale der Person des Betroffenen der Annahme eines kerngleichen Verstoßes nicht entgegen (KG Berlin AfP 2007, 582, 583; vgl. insoweit auch LG Frankfurt a.M., Beschl. v. 24.09.2019 - 2-03 O 35/18, GRUR-RS 2019, 37176).
  • LG Frankfurt/Main, 30.04.2020 - 3 O 306/19

    Zum Schutz des postmortalen Persönlichkeitsrechts vor der nachträglichen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 16.11.2020 - 3 O 306/19
    Mit Urteil vom 30.04.2020 (veröffentlicht in AfP 2020, 444 = GRUR-RS 2020, 11898) hat die Kammer die Schuldnerin unter Androhung der gesetzlichen Ordnungsmittel verurteilt,.
  • BGH, 19.02.2015 - I ZB 55/13

    Ordnungsgeldverfahren wegen Zuwiderhandlung gegen einen urheberrechtlichen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 16.11.2020 - 3 O 306/19
    Insoweit war zu berücksichtigen, dass die Gläubigerin einen Mindestbetrag von 25.000 EUR verfolgt, was eine entsprechende Teilabweisung rechtfertigte (vgl. BGH GRUR 2015, 511; LG Frankfurt a.M., Beschl. v. 04.09.2009 - 348/08; BeckOK-ZPO/Stürner, 38. Ed. 2020, § 891 Rn. 2).
  • LG Frankfurt/Main, 28.10.2019 - 3 O 152/19

    Zum kerngleichen Verstoß bei einer Textberichterstattung.

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 16.11.2020 - 3 O 306/19
    Weiter kann aber zu berücksichtigen sein, dass demjenigen, bei dem eine gerichtlich bindende Verletzungshandlung festgestellt worden ist, eine Zurückhaltung bei künftiger Berichterstattung abverlangt werden kann (BVerfG, Beschl. v. 09.07.1997 - 1 BvR 730/97, BeckRS 1997, 9994 Rn. 13; zu allem auch LG Frankfurt a.M., Beschl. v. 28.10.2019 - 2-03 O 152/19, NJW-RR 2020, 289).
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